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AGB der Fa. Algorit GbR, Würzburg

§1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
i) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen durch die Algorit - Veeh Thomas, König Manuel und Alexander GbR (im Folgenden: Algorit) im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des §14 BGB (im Folgenden: Kunden) erfolgen auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
ii) Entgegenstehende Bedingungen der Kunden sind unwirksam, auch wenn Algorit diesen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
iii) Vereinbarungen, durch die im Einzelfall von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden soll, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§2 Angebot und Annahme
i) Die durch Algorit abgegebenen Angebote sind, falls individuell nicht anders angegeben, freibleibend. Bestellungen müssen schriftlich vorgenommen werden und können von Algorit binnen zwei Wochen - auch durch Lieferung oder Rechnungsstellung - angenommen werden.
§3 Preise
i) Die von Algorit genannten Preise sind Nettopreise, welchen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.
§4 Zahlungsbedingungen
i) Rechnungen, die durch Algorit gestellt werden sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
ii) Wenn nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsmodalitäten: 40% des Angebotspreises sind bei Bestellung, 30% bei Lieferung/Installation, 30% bei Endabnahme zu zahlen.
iii) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Algorit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt vorbehalten.
iv) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen aufrechnen.
v) Gegen Algorit bestehende Ansprüche darf der Kunde nicht abtreten.
§5 Versand und Gefahrenübergang
i) Bei Versand im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Algorit die Lieferung dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.
ii) Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die äußere Beschaffenheit der Lieferung und die Leistung untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber dem Frachtführer schriftlich beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie Algorit und den Absender fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.
iii) Erfolgt die Lieferung durch Mitarbeiter von Algorit, so ist als Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die Unterschrift unter den Lieferschein festgelegt.
§6 Eigentumsvorbehalt
i) Algorit behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts vor. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Kunde hiermit sicherungshalber in vollem Umfang an Algorit ab.
§7 Leistungs- und Lieferzeiten
i) Werden keine individuellen Vereinbarungen getroffen, so gilt für alle Lieferungen und Leistungen eine Lieferzeit von 4 Wochen nach Bestelldatum.
ii) Vereinbarte Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart, und setzen die vorherige Abklärung aller technischen Fragen voraus.
iii) Vereinbarte Leistungs- und Lieferzeiten verlängern sich um den Zeitraum, für den Algorit durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse unverschuldet an der Lieferung oder Erbringung der Leistung gehindert wird. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
iv) Verzögerungen durch Subunternehmer, Lieferanten und Distributoren gegenüber Algorit verlängern die Leistungs- und Lieferzeiten von Algorit gegenüber dem Kunden im gleichen Maße.
v) Erbringt Algorit die Lieferung oder Leistung nicht rechtzeitig, so kann der Kunde von seinen gesetzlichen Rechten erst Gebrauch machen, wenn er Algorit schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist. Will der Kunde nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag Abstand nehmen (zum Beispiel durch Rücktritt oder Kündigung aus wichtigem Grund), kann er dies nur tun, wenn er diese Konsequenz zusammen mit der Fristsetzung schriftlich angedroht hat. Die Erfordernis der Fristsetzung entfällt, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet.
§8 Durchführung der Leistung
i) Algorit erbringt EDV-technische Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung anerkannten Regeln der Datenverarbeitungstechnik, sonstige Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Algorit darf sich zur Leistungserbringung der Hilfe von freien Mitarbeitern oder anderen Erfüllungsgehilfen bedienen.
ii) Soweit erforderlich unterstützt der Kunde Algorit nach Kräften. Dies beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von betriebsspezifischen Informationen. Der Kunde übernimmt die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen.
iii) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Arbeiten zügig und ohne Verzögerungen durchgeführt werden können. Wartezeiten, die nicht von Algorit verschuldet wurden sowie Mehraufwand auf Grund von Erschwernissen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, können zu den zum Zeitpunkt jeweils geltenden Vergütungssätzen zusätzlich zur vereinbarten Vergütung von Algorit in Rechnung gestellt werden. Der Kunde gestattet bei Leistungserbringung in seinem Hause die unentgeltliche Nutzung von Arbeitsräumen, Hardware und Telekommunikationseinrichtungen.
§9 Vertraulichkeit; Geistiges Eigentum
i) Algorit verpflichtet sich, bei der Leistungserbringung erlangte Informationen über den Kunden vertraulich zu behandeln. Erhält Algorit im Rahmen seiner Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten werden diese von Algorit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) behandelt.
ii) Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die er im Rahmen der Leistungserbringung durch Algorit erhält, und die nicht allgemein oder durch andere Weise rechtsmäßig bekannt sind, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.
iii) Der Kunde verpflichtet sich, das geistige Eigentum von Dritten, deren Produkte durch Algorit vertrieben werden, zu achten und sich an die jeweils geltenden Lizenzvereinbarungen zu halten.
§10 Untersuchungs- und Rügepflicht; Bestätigung ordnungsgemäßer Leistung
i) Der Kunde ist verpflichtet, alle Lieferungen und Leistungen von Algorit gemäß §377 HGB zu untersuchen. Bei dieser Untersuchung auftretende Mängel sind Algorit unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Mängel konkret zu beschreiben, sowie Algorit bei der Mängeluntersuchung und -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
ii) Algorit erklärt die ordnungsgemäße Erbringung einer Leistung oder Teilleistung durch Anzeige der Betriebsbereitschaft gegenüber dem Kunden und kann eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden verlangen. Die Bestätigung ist binnen vier Wochen nach Erklärung der Leistungsbereitschaft abzugeben und darf nur verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche Mängel aufweist. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Bestätigung der Betriebsbereitschaft. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Lieferung oder Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
§11 Gewährleistung für Sachmängel
i) Algorit gewährleistet, dass Lieferungen und Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die in der dazugehörigen Produktbeschreibung beschriebenen Funktionen erfüllt. Weist die von Algorit geschuldete Leistung einen Sachmangel auf, kann der Kunde nach Wahl von Algorit Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen.
ii) Für eine die Funktionstauglichkeit nicht einschränkende unerhebliche Abweichung der Leistung von Algorit von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit besteht kein Anspruch wegen eines Sachmangels.
iii) Hat Algorit nach Meldung einer Störung Leistungen für eine Mangelsuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor, so kann Algorit dem Kunden die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Zur Berechnung werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze der Algorit GbR für Service- und Beratungsdienstleistungen zu Grunde gelegt.
iv) Die Sachmangelhaftung erlischt für solche von Algorit erbrachten Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mir der Mangelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Sachmangelhaftung erlischt ferner, wenn der Kunde nach Erkennbarkeit eines Mangels diesen nicht unverzüglich schriftlich bei Algorit rügt oder die Leistung nicht unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen entsprechend der Produktbeschreibung betreibt.
v) Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Übergabe. Hat Algorit bestimmte Eigenschaften garantiert, verjähren die entsprechenden Ansprüche des Kunden ebenfalls in einem Jahr nach Übergabe.
§12 Sonstige Leistungsstörungen oder Pflichtverletzungen
i) Erbringt Algorit außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung fällige Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder verletzt Algorit sonstige Pflichten aus dem Schuldverhältnis, so hat der Kunde stets schriftlich zu rügen und Algorit schriftlich eine Nachfrist von ausreichender Länge einzuräumen, innerhalb derer Algorit die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu hat, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Will der Kunde nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag Abstand nehmen (zum Beispiel durch Rücktritt oder Kündigung aus wichtigem Grund), so hat er diese Konsequenz zusammen mit der Fristsetzung schriftlich anzukündigen. Die Erfordernis der Fristsetzung entfällt, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet.
§13 Haftung und Schadensersatz
i) Algorit leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (zum Beispiel vertragliche oder vorvertragliche Haupt- oder Nebenverpflichtungsverletzung, Verzug, Gewährleistung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder - unabhängig vom Verschuldungsgrad - bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in voller Höhe.
ii) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung bei Sach- und sonstigen Schäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
iii) Die Haftung für Sach- und sonstige Schäden ist auf 10% des Nettoauftragsvolumens pro Schadensereignis begrenzt.
iv) Algorit haftet für alle Schäden aus diesem Vertragsverhältnis jeweils bis zur Deckungssumme ihrer Haftpflichtversicherung. Algorit ist bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in die Versicherungspolice zu gewähren.
v) Bei Verlust von Daten haftet Algorit nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von Algorit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
vi) Algorit haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg aufgrund von Beratungsleistungen und empfohlenen Maßnahmen.
vii) Sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§14 Schlussvorschriften
i) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne das UN-Kaufrecht.
ii) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Würzburg, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
iii) Alle Änderungen und Ergänzungen der mit den Kunden geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vertragsänderung, durch die die Schriftformerfordernis beseitigt werden soll.
iv) Sollten Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.

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